Dez 152005
Seit gestern steht es fest: E-Mail-, Internet- und Telefonverbindungen müssen für staatliche Zwecke protokolliert werden.
Einfach so. Ohne sich jemals verdächtig gemacht oder eine Straftat begangen zu haben. Jeder Staat in Europa ist verpflichtet mindestens einen Datenbestand von 6 Monaten an Protokollen zu speichern – mehr ist erlaubt: Polen entscheidet sich für eine 15 jährige Speicherdauer.
Artikel 10 im Grundgesetz:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Tja das kann man wohl jetzt in die Tonne treten.
Weitere Informationen:
Netzpolitik
Heise